Schulordnung

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Schulordnung für das Georg-Büchner-Gymnasium 268 KB

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1. Allgemeine Regelungen

  1. Unterrichts- und Pausenzeiten:
    1. 07:45 - 08:30 Uhr               13:00 - 13:45 Uhr (Mittagspause)
    2. 08:35 - 09:20 Uhr           7. 13:45 - 14:30 Uhr
    3. 09:35 - 10:20 Uhr           8. 14:30 - 15.15 Uhr
    4. 10:25 - 11:10 Uhr           9. 15:20 - 16.05 Uhr
    5. 11:25 - 12:10 Uhr         10. 16:05 - 16:50 Uhr
    6. 12:15 - 13:00 Uhr

  2. Die Aufsicht beginnt um 07.30 Uhr und endet bei Unterrichtsende.

  3. Wir achten auf pünktlichen Unterrichtsbeginn und auf pünktliche Beendigung der Stunde.

  4. Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht eingetroffen ist, sind der/die KlassensprecherIn oder sein(e)/ihr(e) VertreterIn, in den Oberstufenkursen ein(e) SchülerIn verpflichtet, dies in der Planung zu melden.

  5. Digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets usw. sind für viele von uns ein ständiger Begleiter im Alltag. Das ist auch in Ordnung so, denn sie sind in vielerlei Hinsicht sehr nützlich! Bei der Nutzung ergeben sich aber auch einige Probleme: Beispielsweise können strafbare Inhalte verbreitet werden (z.B. Bilder und Videos) oder Schüler*innen werden mit Hilfe der Geräte gemobbt. Im Unterricht lenkt die Nutzung der Geräte möglicherweise vom Lernen ab. Für die Verwendung von digitalen Endgeräten in unserer Schule gibt es deshalb eine Ordnung mit zehn Regeln, die für alle Schüler*innen gelten („Ordnung für digitale Endgeräte“):

    Regel 1: Auf dem Schulgelände bleiben die Smartphones und andere mobile Geräte (wie beispielsweise Tablets, Smartwatches Kopfhörer oder Ohrstecker) ausgeschaltet in der Tasche. Ausnahmen können von der Schulleitung oder der jeweiligen Lehrperson ausgesprochen werden.

    Regel 2: Smartphones und andere mobile Geräte dürfen nur im Gang vor dem Sekretariat und ab Jgst. 9 während Freistunden in ausgewiesenen Räumen (Aufenthaltsraum in der Pausenhalle, Raum 121) benutzt werden. Schüler*innen der Oberstufe ist es zudem erlaubt, digitale Endgeräte in den Pausen und Freistunden im BFW zu nutzen. Eine Benutzung der Endgeräte außerhalb dieser zeitlichen und räumlichen Grenzen ist verboten und die digitalen Endgeräte verbleiben in der Tasche.

    Regel 3: Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien ist ohne Erlaubnis der Lehrperson und der Person, die auf den Aufnahmen zu sehen bzw. zu hören ist, nicht erlaubt. Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sich auf einem digitalen Endgerät strafbare Inhalte (z.B. Bilder oder Videos) befinden, muss mit einer Anzeige bei der Polizei gerechnet werden. Generell verboten sind aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen u.a. die Verbreitung und/oder Zurschaustellung von pornografischen, sexistischen, rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen und/oder gewaltverherrlichenden Inhalten.

    Regel 4: Schüler*innen der Oberstufe ist die Verwendung eigener digitaler Endgeräte, die primär der Dokumentation dienen (darunter zählen Tablets, Laptops), in unterrichtlichen Kontexten im Offline-Betrieb grundsätzlich erlaubt. Die jeweiligen Fachlehrer*innen können nach pädagogischem Ermessen die Benutzung untersagen.

    Die Nutzung eigener Geräte ist nicht verpflichtend, insbesondere sollte in den Stufen 5 und 6 auf den Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht verzichtet werden. Es muss der Chancengerechtigkeit Rechnung getragen werden: Im Unterricht dürfen Schüler*innen, die mit analogen Medien arbeiten, keine Nachteile entstehen. Das Nutzen privaten Datenvolumens oder kostenpflichtiger Apps darf von Lehrer*innen nicht eingefordert werden.

    Regel 5: Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung sowie für die Datensicherheit der von den Schüler*innen genutzten (privaten) Endgeräte.

    Regel 6: Während der Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen ist das Nutzen von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten und das Tragen von Smartwatches verboten. Eine Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet. Ausnahmen (wie z. B. die Nutzung bestimmter Taschenrechner) werden von der jeweiligen Lehrperson genehmigt.

    Regel 7: Auf Klassenfahrten und Ausflügen der Stufen 5 und 6 ist die Nutzung digitaler Endgeräte grundsätzlich verboten. Ab Stufe 7 können von den begleitenden Lehrer*innen im Vorfeld der Fahrt bzw. des Ausflugs klare Regeln getroffen werden, unter welchen Voraussetzungen die Nutzung digitaler Endgeräte zeitweise gestattet wird. In jedem Fall sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten (z.B. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen ohne Zustimmung).

    Regel 8: Den Lehrkräften ist der Gebrauch von digitalen Endgeräten für Dienstzwecke, Notfälle sowie in Dienst- und Lehrerzimmern erlaubt.

    Regel 9: Wenn gegen die Ordnung verstoßen wird, hat die Lehrperson das Recht, das Gerät vorübergehend einzuziehen und im Sekretariat zu hinterlegen. Das Gerät kann i.d.R. in der Mittagspause im Sekretariat abgeholt werden.

    Regel 10: Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Ordnung wird das Gerät bei noch nicht Volljährigen von den Erziehungsberechtigten abgeholt. Es findet ein Gespräch mit der Schulleitung statt, dort werden auch weitere Konsequenzen besprochen.

  6. Als Aufenthaltsmöglichkeiten während der Pausen stehen den SchülerInnen der Schüleraufenthaltsraum, die Pausenhalle im Hauptgebäude und die Gänge im gesamten Neubau sowie der Schulhof zur Verfügung. Für die OberstufenschülerInnen ist ein eigener Bereich in der Bücherei und in der Pausenhalle ausgewiesen.

  7. Vor den großen Pausen, bei Raumwechsel und bei Unterrichtsende verlässt die Fachlehrkraft als letzte den Raum und schließt den Raum ab. Die Zugänge zu den naturwissenschaftlichen Fachräumen sind vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen freizuhalten, da es sich um wichtige Fluchtwege bei Gefahr handelt. Jeder Raumwechsel muss der Planung mitgeteilt werden.

  8. SchülerInnen der Klassen 5 bis 10 können die Schule in der Mittagspause nur dann verlassen, wenn die Erziehungsberechtigten dies schriftlich bei der Schulleitung mit Begründung beantragen und eine Genehmigung erteilt wurde. In diesen Sonderfällen entfällt die Aufsichtspflicht der Schule, ausgenommen davon ist der Weg zur Mensa..

  9. Die Erziehungsberechtigten haften für die pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe von Schuleigentum, das dem/der SchülerIn anvertraut wurde. Die volljährigen SchülerInnen haften selbst.

 

2. Schulräume und Schulgelände

Allgemeines

  1. Auf dem gesamten Schulgelände und in allen Räumen herrscht Rauchverbot. SchülerInnen, die in unmittelbarer Nähe des Schulgeländes rauchen, tragen Sorge dafür, dass dieser Bereich gesäubert wird. E-Zigaretten und E-Shishas dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

  2. Jede Lerngruppe und jede(r) Einzelne ist dafür verantwortlich, die Unterrichtsräume, die Flure und das Schulgelände sauber und müllfrei zu halten. Dies beinhaltet auch, herumliegenden Müll aufzuheben und ordnungsgemäß zu entsorgen.

  3. Im Sinne einer sauberen und ansprechenden Schule werden Kaugummis in Papier verpackt und in Abfallbehälter entsorgt. Das Beschmieren von Räumlichkeiten und Mobiliar sowie die Verunreinigung durch Spucken sind untersagt.

Schulräume

  1. Fachräume dürfen von den SchülerInnen erst betreten werden, wenn eine zuständige Aufsichtsperson anwesend ist. In diesen Räumen darf nicht gegessen werden. Für die Nutzung der IT-Einrichtungen und des Internets am GBG gibt es eine Nutzungsordnung. Sie ist Bestandteil der Schulordnung.

  2. Zu Lehrerzimmern und Sammlungsräumen haben nur Lehrkräfte oder beauftragte SchülerInnen Zutritt. Diese Räume sind stets verschlossen zu halten.

  3. In jeder Klasse, Lerngruppe oder jedem Kurs sind jeweils zwei SchülerInnen im wöchentlichen Wechsel für die Ordnung verantwortlich. Ihre Namen werden in den Klassen 5 bis 10 im Klassenbuch eingetragen. Für eine(n) fehlende(n) SchülerIn tritt die/der Nächstfolgende ein.

  4. Nach jedem Unterricht werden die Stühle in den Unterrichtsräumen hochgestellt, der Raum gesäubert, die Fenster geschlossen, das Licht gelöscht und der Raum abgeschlossen.

Schulgelände

  1. Ballspiele sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.

  2. Generell dürfen auf dem Schulgelände keine Schneebälle geworfen werden.

  3. Fahrräder werden auf den ausgewiesenen Plätzen abgestellt.

  4. Das Schulgelände des Georg-Büchner-Gymnasiums reicht bis an das Jugendzentrum der Stadt Bad Vilbel (Efzet). Die ausgewiesenen Parkplätze auf dem Schulgelände sind nur für Lehrkräfte vorgesehen. Auf den Parkplätzen ist der Aufenthalt für SchülerInnen verboten.

  5. Es ist untersagt, folgende Gegenstände in die Schule mitzubringen:
      • jede Art von Waffen
      • gefährliche Gegenstände
      • Trendsportgeräte
      • Drogen
      • E-Shishas / E-Zigaretten
      • Alkohol

  6. Für die Hofreinigung ist jeweils eine Klasse (Jg. 6-10) im wöchentlichen Wechsel zuständig.

  7. Der Verzehr von warmen Speisen externer Anbieter ist nicht erlaubt, um Müll auf dem Schulgelände einzudämmen und im Gebäude unerwünschte Geruchsbildung und mangelhafte Hygiene zu vermeiden.

3. Regelungen bei Krankheit und anderen Versäumnissen

  1. Ist ein(e) SchülerIn verhindert die Schule zu besuchen, so ist der Grund des Versäumnisses dem/der KlassenlehrerIn/TutorIn innerhalb von drei Tagen vom Tag des Fehlens an schriftlich, mündlich oder im Einzelfall dem Sekretariat telefonisch mitzuteilen. Bei der Rückkehr zum Unterricht ist unbedingt eine schriftliche Mitteilung eines/einer Erziehungsberechtigten über Grund und Dauer des Versäumnisses vorzulegen, bei Volljährigen durch diese selbst. Die Schule kann im Bedarfsfall ein ärztliches Zeugnis nachfordern.

    SchülerInnen mit meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten dürfen die Schule nicht eher besuchen, bis nach Bescheinigung des behandelnden Arztes die Gefahr der Ansteckung als beseitigt gelten kann. SchülerInnen dürfen auch dann die Schule nicht besuchen, wenn in der Wohnung oder in der Hausgemeinschaft, in der sie leben, eine meldepflichtige Krankheit festgestellt ist. Der Besuch kann erlaubt werden, wenn ein Arzt bescheinigt, dass keine Ansteckungsgefahr besteht.

    Für die Oberstufe gilt die Fehlzeitenregelung der Sek II, die über den/die TutorIn erhältlich ist.

  2. Beurlaubungen vom Unterricht müssen vorher schriftlich bei dem/der KlassenlehrerIn/TutorIn beantragt werden. Beurlaubungen für einzelne Stunden erteilt die betreffende Fachlehrkraft, bis zu zwei Tagen der/die KlassenlehrerIn/TutorIn, für mehr als zwei Tage die Schulleitung. Eine Beurlaubung unmittelbar vor und/oder nach den Ferien wird nur in dringenden Fällen gestattet. Der Antrag hierzu muss vier Wochen vorher schriftlich an die Schulleitung über den/die KlassenlehrerIn/TutorIn gestellt werden.

  3. Werden einzelne SchülerInnen im Laufe des Unterrichts aus irgendwelchen Gründen von der Lehrkraft entlassen, so ist der Schule nachträglich der Grund des Versäumnisses durch eine(n) Erziehungsberechtigte(n) zu bestätigen. SchülerInnen der Klassen 5 bis 10 werden in das Sekretariat geschickt, damit der/die Erziehungsberechtigte benachrichtigt werden kann.

  4. Von der Teilnahme am aktiven Sportunterricht kann ein(e) SchülerIn in besonderen Fällen befreit werden. Hierzu muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Befreiung für bis zu vier Wochen spricht die Fachlehrkraft, für weitere zwei Monate die Schulleitung aus. Bei mehr als dreimonatigem Fehlen muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.

4. Sicherheit

Feueralarm wird durch Alarmzeichen gegeben. Ein Fluchtwegeplan ist in jedem Unterrichtsraum ausgehängt. Das Verhalten bei Feueralarm wird jährlich mit den SchülerInnen besprochen und trainiert.

5. Verwaltung

Schulleitung

Schulleiter: Carsten Treber
Stellvertreterin: Nina Wollenhaupt
Oberstufenleiterin: Janina Köhler
Fachbereichsleiterin I: Elke Kaldenbach
Fachbereichsleiterin II: Silke Schelhaaß
Fachbereichsleiterin III: Marc Grahmann

Erklärung zu den Fachbereichen:
Fachbereich I umfasst den sprachlich – literarisch – künstlerischen Bereich
Fachbereich II umfasst den gesellschaftswissenschaftlichen Bereich
Fachbereich III umfasst den mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich

Sekretariat

Frau Engelhardt
Frau Werz-Zettler

  1. Öffnungszeiten siehe Aushang. Sprechzeiten für SchülerInnen bestehen in der 1. und 2. großen Pause sowie in der Mittagspause.
  2. Die Abmeldung eines/er SchülerIn muss schriftlich erfolgen, und zwar bei nichtvolljährigen SchülerInnen durch die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen SchülerInnen durch die SchülerInnen selbst.
  3. Änderungen in den Daten von SchülerInnen und Erziehungsberechtigten sind dem Sekretariat umgehend mitzuteilen.

Hausmeister

Herr Unger

  1. Der Hausmeister ist an Schultagen zwischen 11.10 und 11.25 Uhr (2. Pause) in seinem Raum in der Pausenhalle zu erreichen.
  2. Er übt in Abwesenheit der Schulleitung und der LehrerInnen entsprechend den ihm erteilten Weisungen das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen muss deshalb unbedingt Folge geleistet werden.

6. Schlussbestimmung

Die Schulordnung tritt nach Zustimmung der gesetzlich vorgeschriebenen Gremien in Kraft.
Die Schulordnung wird jedem/jeder SchülerIn zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben; in den Eingangsklassen soll sie eingehend besprochen werden. Die Belehrung muss im Klassenbuch bzw. Kursheft vermerkt werden.

Bei Verstößen treten pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen in der jeweils geltenden Fassung in Kraft.

Diese Schulordnung ersetzt die bisherige Schulordnung und tritt am 14. Oktober 2022 in Kraft.

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